Weltkindertag

Plakat zum Weltkindertag am 16. September 2023 in Schwäbisch Gmünd

Am ersten Samstag nach den Sommerferien findet das alljährliche, schon zur Tradition gewordene Weltkindertagsfest statt.
Klein und Groß, Jung und Alt und überhaupt alle, denen Kinder am Herz liegen sind dabei.
Es gibt viel zu erleben: Bewegung, Spiel, Spaß, Geschichten, leckere Speisen und Getränke, Musik, singen, tanzen, malen, werkeln, basteln und vieles mehr gibt es auszuprobieren und zum „Mit-nach-Hause-nehmen“.
Bei der Programmgestaltung machen sich sowohl die Mitglieder des Arbeitskreises Weltkindertag, als auch viele Vereine und Verbände daran, aus einem ganz gewöhnlichem Samstag ein wunderschönes Kinder-Familien-Fest wird.

Informationen zum Weltkindertag und der Kinderrechtskonvention

Der Kindertag ist heute in vielen Kulturen der Erde ein Feiertag speziell für die Kinder und zugleich ein politischer Kampftag, der die Bedürfnisse der Kinder in das öffentliche Bewusstsein rücken soll.
Er geht zurück auf die Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder, zu welcher im August 1925 54 Vertreter verschiedener Staaten zusammenkamen und die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder verabschiedeten. Im Anschluss an die Konferenz führten diverse Regierungen einen Kindertag ein.
Als erster Staat der Moderne führte die Türkei unter Mustafa Kemal Atatürk schon 1920 einen "Tag des Kindes" ein.
1954 gab das Weltkinderhilfswerk der Vereinten Nationen eine Empfehlung heraus, der zufolge jeder Staat einen Tag zum so genannten Weltkindertag („Universal Children's Day“) erklären sollte. Damit sollte ein weltweites Zeichen für Kinderrechte gesetzt werden.
Der Termin des Kindertages variiert sehr stark zwischen den einzelnen Staaten. Über 30 Staaten übernahmen jedoch von China und den USA den 1. Juni als Termin. Dieser wird auch als internationaler Kindertag bezeichnet.
Die UNO feiert den Weltkindertag am 20. November, dem Datum, an welchem sie im Jahre 1959 die Erklärung der Kinderrechte und im Jahre 1989 die Konvention der Kinderrechte beschlossen hat. Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert (193 mit Stand 6. Dezember 2006). (In den USA gab es übrigens die Todesstrafe auch für Kinder, was im Widerspruch zur Konvention steht. 2005 entschied der US Supreme Court, dass die Todesstrafe für Kinder verfassungswidrig ist.) Allerdings bedeutet die Tatsache der Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten nicht noch immer massive Verletzungen der Kinderrechte gäbe.

Die Kinderrechtskonvention

Im Originaltext braucht es 40 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindergerechter Sprache. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

 

In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.
In einem Zusatzprotokoll wird die Rekrutierung Minderjähriger (Kindersoldaten) geächtet.

Der Kindertag in Deutschland

Während des kalten Krieges gestaltete sich der Kindertag in Ost und West sehr unterschiedlich, fand zu verschiedenen Terminen statt (DDR: 1. Juni, BRD: 20. September), hatte verschiedene Namen (DDR: „Internationaler Kindertag“, BRD: „Weltkindertag“) und unterschiedlichen Charakter: In der DDR wurde der Kindertag im Jahre 1950 eingeführt und war fortan üblicherweise ein herausragendes jährliches Ereignis im Leben der Kinder. So gab es üblicherweise Gratulationen und Geschenke von den Eltern, Schulausflüge und dergleichen. Im Westen hatte der Kindertag hingegen keinen so hohen Stellenwert im Leben der Kinder und auch keinen besonders großen Bekanntheitsgrad in der erwachsenen Bevölkerung, war also von der kulturellen Bedeutung her in etwa vergleichbar mit dem Tag des Wassers oder dem Tag des Baumes. Erst seit 1989 veranstaltet das Deutsche Kinderhilfswerk an diesem Tag öffentliche Kinderfeste.
Seitdem die DDR im Zuge der Wiedervereinigung in der Bundesrepublik Deutschland aufging, gilt als offizieller Termin des Kindertags der 20. September. Das wurde jedoch von der Bevölkerung der ehemaligen DDR nicht akzeptiert, so dass viele Eltern weiterhin mit ihren Kindern am 1. Juni feiern und auch öffentliche Kindertags-Veranstaltungen zu diesem Termin stattfinden.

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